Bauakustik
Die Bauakustik beschreibt alle Schallübertragungen innerhalb eines Gebäudes. Durch eine enge Begleitung werden Anforderungen aus wirtschaftlicher und baurechtlicher Sicht und den Nutzerwünschen definiert. Somit werden die erforderlichen baulichen Maßnahmen auf das Bauvorhaben optimal ausgelegt.
Die Messung
Sämtliche bauakustischen Messungen können durchgeführt werden. Dies dient z.B. zum Kenntnisgewinn im Bestand oder zur Überprüfung der Ausführung. Wir messen den Luft- und Trittschallschutz oder die Geräusche von haustechnischen Anlagen.
Die Anforderungen
Wir erstellen Schallschutznachweise und sind neben NRW auch in anderen Bundesländern Nachweisberechtigt. Die Schallschutznachweise umfassen neben dem Schallschutz innerhalb des Gebäudes, wie Wohnungstrenndecken, auch den Nachweis gegenüber Außenlärm. Wir beschreiben geeignete und bauphysikalisch sichere Konstruktionsaufbauten und begleiten auch während der Bauausführung. Hierdurch kann flexibel auf Änderungen reagiert werden.
Die Bauakustik umfasst ein breites Leistungsspektrum, wie z.B.
- baurechtliche Schallschutznachweise, einschließlich aller baurechtlich erforderlichen Bescheinigungen nach DIN 4109
- bauakustische Messungen aller Art
- stichprobenhafte Kontrollen auf der Baustelle
- Beratung zu Vertraulichkeit im Verwaltungs- und Bürobereich
- Beratung zu Verbesserung des Schallschutzes zwischen sensiblen Bereichen
- Schallschutz gegen Außenlärm
- Schallschutz gegenüber besonders lauten Räumen
- Ausstellen von Schallschutzausweisen nach DEGA
- etc.
Die klassische Bauakustik beschäftigt sich mit dem Schallschutz innerhalb eines Gebäudes. Dies können die baurechtlichen Anforderungen an einen Mindestschallschutz oder an den zivilrechtlich geschuldeten (zu erwartenden) Schallschutz sein. Genauso wichtig wie der Schallschutz gegenüber „fremden“ Wohn- und Arbeitsbereichen ist auch der Schallschutz gegenüber haustechnischen Anlagen (Lüftung, Wärmepumpe, Kälteanlage, Aufzug) und der Schallschutz gegenüber dem Lärm von außen.
Wir Beraten Sie den für Ihre Nutzung erforderlichen Schallschutz festzulegen. Je nach Nutzung ist eine Vertraulichkeit im eigenen Bereich erforderlich. Das bedeutet, dass im angrenzenden Raum die Gespräche inhaltlich nicht verstanden werden können. Da dies mit Kosten für den Schalschutz einher geht, ist eine vorherige Festlegung des Notwendigen Schallschutzes wichtig. Wir „übersetzten“ dB-Werte in Wahrnehmungen.
Der Außenlärm hat deutliche Auswirkungen auf leichte Konstruktionen, wie das Dach und insbesondere auf die Fenster. Gerade bei den Fenstern ist eine Abstimmung mit dem Wärmeschutz besonders wichtig. Durch die ganzheitliche Betrachtung können Kosten vermieden werden. Bei Außenlärm gilt es den Blick nicht nur auf die üblichen Lärmquellen Straße und Schiene zu richten, sondern auch auf eine gewerbliche Lärmbelastung oder manchmal auch auf den benachbarten Sportplatz. Durch Erfahrungen im Schallimmissionsschutz betrachten wir jede Fassade und jedes Geschoss über ein Ausbreitungsmodel, um eine optimale Auslegung der Bauteilqualitäten durchführen zu können. Nur so kann z.B. die Eigenabschirmung oder der Einfluss von Balkonen oder Terrassen besser berücksichtigt werden.